LAG Köln - Urteil vom 29.09.2009
7 Sa 936/09
Normen:
AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 1; MTV Cockpitpersonal § 19;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 9241/08

Anrechnung nachvertraglicher Rentenbausteine bei der betrieblichen Altersrente von Berufspiloten; unbegründete Klage auf Erhöhung der Betriebsrente bei unschlüssigem Einwand der Altersdiskriminierung

LAG Köln, Urteil vom 29.09.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 936/09

DRsp Nr. 2010/13796

Anrechnung nachvertraglicher Rentenbausteine bei der betrieblichen Altersrente von Berufspiloten; unbegründete Klage auf Erhöhung der Betriebsrente bei unschlüssigem Einwand der Altersdiskriminierung

Ein Pilot, der bis zur Vollendung des tariflichen Rentenalters von 60 Jahren seinem aktiven Dienst nachgeht, erfährt durch die Anwendung der Protokollnotiz I Nr. 2 zum TV Lufthansa-Betriebsrente bei der Berechnung seiner Betriebsrente keine Diskriminierung wegen des Alters oder eine rechtswidrige Ungleichbehandlung sonstiger Art im Vergleich zu Kollegen, die bei etwa gleich langer aktiver Dienstzeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres von der durch § 19 MTV Cockpitpersonal eröffneten Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens Gebrauch gemacht haben.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.04.2009 in Sachen

10 Ca 9241/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 1; MTV Cockpitpersonal § 19;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden betrieblichen Altersrente.