LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.03.2009
13 Sa 1471/08
Normen:
KSchG § 1a; TV (Rationalisierung) § 7 Ziff. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 18.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 74/08

Anrechnung tariflicher Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes auf gesetzliche Abfindung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 1471/08

DRsp Nr. 2009/16811

Anrechnung tariflicher Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes auf gesetzliche Abfindung

Die Zahlung einer Abfindung gemäß § 1a KSchG schließt die Zahlung einer Abfindung gemäß § 7 Ziff. 2 des Tarifvertrages vom 2. Juli 1997 über Rationalisierung-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) aus.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 18. Juni 2008 - 6 Ca 74/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1a; TV (Rationalisierung) § 7 Ziff. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung einer tarifvertraglichen Abfindung.

Der am XX.XX.19XX geborene Kläger war in der Zeit vom 01. November 1969 bis 31. Oktober 2007 bei den A als Zivilbeschäftigter tätig. Zuletzt war er als Kfz-Mechaniker bei der B mit einer durchschnittlichen monatlichen Bruttovergütung von € 2.239,65 tätig.