LAG Chemnitz - Urteil vom 17.12.1999
2 Sa 266/99
Normen:
BAT-O § 19 ; Ziff. 4 der ÜV;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 31.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 8792/97

Anrechnung von Vordienstzeiten auf die Beschäftigungszeit im Sinne des § 19 BAT-O

LAG Chemnitz, Urteil vom 17.12.1999 - Aktenzeichen 2 Sa 266/99

DRsp Nr. 2000/4003

Anrechnung von Vordienstzeiten auf die Beschäftigungszeit im Sinne des § 19 BAT-O

»Vordienstzeiten sind in verfassungskonformer Auslegung der Nr. 4 der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O dann als Beschäftigungszeiten im Sinne des § 19 BAT-O anzurechnen, wenn die Übertragung einer der in Nr. 4 ÜV genannten Tätigkeiten weder dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprach noch sonst dem Verhalten des Arbeitnehmers zugerechnet werden konnte.«

Normenkette:

BAT-O § 19 ; Ziff. 4 der ÜV;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Zeiten, die die Klägerin als Freundschaftspionierleiterin im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und vor dieser Tätigkeit zurückgelegt hat, als Beschäftigungszeiten auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nach den §§ 19 und 39 BAT-O angerechnet werden können.

Die am 04.08.1955 geborene Klägerin absolvierte ein vierjähriges Fachstudium für Lehrer an unteren Klassen am Sorbischen Institut für Lehrerbildung "K.J." in B. mit Abschluss am 01.12.1976 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sorbisch.