BSG - Urteil vom 20.12.2012
B 10 LW 2/11 R
Normen:
ALG § 1; ALG § 11; ALG § 12; ALG § 21; SGB X § 24; SGB X § 41; SGB X § 45;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 LW 3/09
SG München, vom 18.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 LW 9/08

Anspruch Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes in der Alterssicherung der Landwirte; Abgabe landwirtschaftlicher Flächen unterhalb der Mindestgröße

BSG, Urteil vom 20.12.2012 - Aktenzeichen B 10 LW 2/11 R

DRsp Nr. 2013/4884

Anspruch Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes in der Alterssicherung der Landwirte; Abgabe landwirtschaftlicher Flächen unterhalb der Mindestgröße

Will der Ehegatte eines Landwirts, der als Landwirt gilt, Rente aus der Alterssicherung der Landwirte beanspruchen, muss er auch ein von ihm betriebenes landwirtschaftliches Unternehmen, das die Mindestgröße iS des § 1 Abs 2 und 5 ALG nicht erreicht, abgeben.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. September 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

ALG § 1; ALG § 11; ALG § 12; ALG § 21; SGB X § 24; SGB X § 41; SGB X § 45;

Gründe:

I

Streitig ist die Rücknahme des Bescheides der beklagten Alterskasse vom 23.6.2000 über die Bewilligung vorzeitiger Altersrente an die Klägerin sowie die Rückforderung der aufgrund des Bescheides für die Zeit vom 1.7.2000 bis 31.8.2007 gezahlten Rentenbeträge.