Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.05.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, ein Angebot der Klägerin auf Abschluss eines konkret ausformulierten Tarifvertrages anzunehmen, hilfsweise darum, ob sie verpflichtet ist, ein Angebot mit einem nach dem Hilfsantrag der Klägerin definierten Inhalt abzugeben, wobei die Klägerin dieses Letzte wiederum mit einem Leistungsantrag und hilfsweise mit einem Feststellungsantrag begehrt. Der begehrte Vergütungstarifvertrag soll eine Vergütungsanpassung an die Gehaltsentwicklung des öffentlichen Dienstes (Kommunen und Länder) ab dem Jahre 2010 vorsehen.
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