I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 23.02.2023 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
III. Der Streitwert wird auf 3.333,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten des Ausgangs- und Beschwerdeverfahrens streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über den Abschluss eines Vorstandsdienstvertrags und daraus folgender tatsächlicher Beschäftigung der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (im Folgenden: Bg.). Die Bf. vertritt dabei die Auffassung, dass aus ihrer Wahl als Vorständin gleichsam automatisch ein Anspruch auf Abschluss des zivilrechtlichen Dienstvertrages folgt.
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