Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Revisionsverfahren zu tragen.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die dem Kläger bewilligte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit dem ungeminderten Zugangsfaktor von 1,0 oder mit einem Zugangsfaktor von 0,868 zu berechnen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|