Der Antrag des Klägers, ihm für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Februar 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger begehrt eine höhere Altersrente. Sein Widerspruch gegen den Rentenbescheid vom 8.2.2016, mit dem er die Berücksichtigung zusätzlicher rentenrechtlicher Zeiten und Entgeltpunkte forderte, hatte teilweise Erfolg. Die Beklagte berechnete mit Bescheid vom 23.6.2016 die Altersrente neu und wies im Widerspruchsbescheid vom 28.11.2016 den Rechtsbehelf im Übrigen zurück. Das
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