LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.09.2012
L 6 U 4636/11
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
vom 15.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 1338/11

Anspruch auf Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei geringfügiger Unterbrechung des versicherten Weges

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - Aktenzeichen L 6 U 4636/11

DRsp Nr. 2013/2929

Anspruch auf Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei geringfügiger Unterbrechung des versicherten Weges

Der Weg zur Arbeit wird nicht durch ein bloße Anhalten des Versicherten, auch wenn dieses einem Lebensmitteleinkauf dienen soll, unterbrochen.

Der Weg zur Arbeit wird nicht durch ein bloßes Anhalten des Versicherten, auch wenn dieses einem Lebensmitteleinkauf dienen soll, unterbrochen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts R. vom 15. September 2011 und der Bescheid der Beklagten vom 16. November 2010 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 19. April 2011 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das Unfallereignis vom 20. Juli 2010 ein Arbeitsunfall gewesen ist.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Instanzen zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung des Ereignisses vom 20.07.2010 als Arbeitsunfall streitig.