Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Mai 2011 - 8 Sa 2064/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Annahmeverzugsansprüche während eines Arbeitskampfes.
Die nicht tarifgebundene Beklagte beschäftigt etwa 45 Arbeitnehmer. Ende März 2010 forderte die tarifzuständige Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sie zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über den Abschluss eines Haustarifvertrags auf. Am 8. April 2010 wurde eine Tarifkommission gewählt und zeitgleich die Durchführung einer Betriebsratswahl vorbereitet. Am Folgetag kündigte die Beklagte dem Kläger fristlos, den weiteren Mitgliedern der Tarifkommission kündigte sie zunächst ordentlich zum 30. Juni 2010 und anschließend am 22. April 2010 fristlos.
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