Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.04.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Entgeltfortzahlung, Annahmeverzugsentgelt sowie leidensgerechte Beschäftigung in dem zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnis.
Der 1957 geborene Kläger ist bei der Beklagten, die u. a. Unternehmungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs betreibt, seit 1981 beschäftigt, zuletzt zu einem monatlichen Bruttoentgelt von etwa 2.900,00 €. Der Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|