I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.09.2005 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab 06.10.2004.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|