LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.02.2008
L 1 AL 47/07
Normen:
SGB III § 130 § 26 ;
Vorinstanzen:
SG Speyer, vom 28.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 386/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Einbeziehung von Einmalzahlungen bei der Bemessung ab 1.1.2005

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.2008 - Aktenzeichen L 1 AL 47/07

DRsp Nr. 2008/17034

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Einbeziehung von Einmalzahlungen bei der Bemessung ab 1.1.2005

Ab dem 1.1.2005 sind bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes im Bemessungsrahmen nur noch Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu berücksichtigen, außer Betracht bleiben alle übrigen Versicherungspflichtverhältnisse, denen ein besonderes Entgelt zugeordnet ist, z.B. Einmalzahlungen, die bei dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis noch nicht abgerechnet sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 130 § 26 ;
Vorinstanz: SG Speyer, vom 28.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 386/05