LSG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 29.10.2008 (L 3 B 312/08 AS)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 10.07.2008, mit dem sein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe teilweise abgelehnt worden ist, wird als unzulässig verworfen. Mit [...]