SG Speyer, vom 05.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 SB 479/06
Zulässigkeit der Beschwerde eines Sachverständigen gegen eine endgültige Entscheidung des Sozialgerichts
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.04.2008 - Aktenzeichen L 2 B 47/08 SB
DRsp Nr. 2008/17032
Zulässigkeit der Beschwerde eines Sachverständigen gegen eine endgültige Entscheidung des Sozialgerichts
Richtet sich die Beschwerde eines Sachverständigen gegen eine endgültige Entscheidung des Sozialgerichts, so ist sie unzulässig, wenn der zuvor ersuchte oder beauftragte Richter oder der Urkundsbeamte entschieden hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]