LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.03.2008 L 2 R 389/05
Normen:
SGB VI § 240 § 43 ;
Fundstellen:
NZS 2009, 99
Vorinstanzen:
SG Trier, vom 13.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 54/04
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Verweisbarkeit einer Krankenschwester in Kurkliniken und Sanatorien
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2008 - Aktenzeichen L 2 R 389/05
DRsp Nr. 2008/20565
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Verweisbarkeit einer Krankenschwester in Kurkliniken und Sanatorien
Die Tätigkeit einer Krankenschwester in einer Kurklinik oder einem Sanatorium unterscheidet sich von einer Tätigkeit in einer Rehabilitationsklinik dadurch, dass regelmäßig gehfähige Patienten betreut werden und somit überwiegend leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung ohne schweres Heben und Tragen von Lasten anfallen. Auf dem Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland sind für dieses Anforderungsprofil in einer nennenswerten Anzahl Arbeitspl?tze vorhanden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 240 § 43 ;
Vorinstanz: SG Trier, vom 13.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 54/04