1. Auf die Berufungen des Klägers werden die Urteile des Sozialgerichts Speyer vom 11.01.2007 geändert und der Beigeladene wird verurteilt, dem Kläger für das Schuljahr 2005/2006 für die Kosten der Schulbücher einen Betrag in Höhe von 139,20 € zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Der Beigeladene trägt die außergerichtliche Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme der Kosten für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 streitig.
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