LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.11.2008
L 3 AS 76/07
Normen:
SGB II § 20; SGB II § 28; SGB XII § 28 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 73;
Vorinstanzen:
SG Speyer, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 439/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Ersatz der Aufwendungen für Schulbücher aus der ergänzenden Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2008 - Aktenzeichen L 3 AS 76/07

DRsp Nr. 2009/4737

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Ersatz der Aufwendungen für Schulbücher aus der ergänzenden Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Die Belastung eines Schülers mit den Aufwendungen für notwendige Schullektüre stellt eine atypische Bedarfslage dar, die einen Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe bewirkt und nicht aus der Regelleistung nach § 20 SGB II zu tragen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

1. Auf die Berufungen des Klägers werden die Urteile des Sozialgerichts Speyer vom 11.01.2007 geändert und der Beigeladene wird verurteilt, dem Kläger für das Schuljahr 2005/2006 für die Kosten der Schulbücher einen Betrag in Höhe von 139,20 € zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Der Beigeladene trägt die außergerichtliche Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.

Normenkette:

SGB II § 20; SGB II § 28; SGB XII § 28 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 73;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme der Kosten für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 streitig.