LSG Sachsen - Beschluss vom 13.10.2008 (L 1 B 614/08 KR-ER)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 24. Juli 2008 wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerdeführerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für beide [...]