I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 24. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
II. Die Beschwerdeführerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
I. Die im Ausschreibungsverfahren (Los 1 - Region Chemnitz und Los 5 - Region Westsachsen) unterlegene Beschwerdeführerin begehrt die Weiterversorgung der Versicherten der Beschwerdegegnerin mit Schlafapnoegeräten bis Ende Dezember 2008.
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