LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.01.2008
L 1 AL 39/07
Normen:
SGG § 103 § 106 S. 1 § 112 Abs. 2 S. 2 § 92 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 22.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 205/06

Voraussetzungen für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses im sozialgerichtlichen Verfahre

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2008 - Aktenzeichen L 1 AL 39/07

DRsp Nr. 2008/17039

Voraussetzungen für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses im sozialgerichtlichen Verfahre

Voraussetzung für das Entfallen des Rechtsschutzinteresses im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens können konkrete Anhaltspunkte nach dem prozessualen Verhalten eines Beteiligten sein, die den sicheren Schluss zulassen, dass dem Beteiligten an einer Sachentscheidung des Gerichts in Wahrheit nicht mehr gelegen ist. Eine fehlenden Begründung der Klage und eine erfolglose Aufforderung des Gerichts zur Mitwirkung am Verfahren lässt reichen hierfür nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 103 § 106 S. 1 § 112 Abs. 2 S. 2 § 92 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Mainz, vom 22.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 205/06