LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.2009
L 13 AL 6044/08
Normen:
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 06.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 3628/08

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfordernis der persönlichen Arbeitslosmeldung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2009 - Aktenzeichen L 13 AL 6044/08

DRsp Nr. 2010/499

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfordernis der persönlichen Arbeitslosmeldung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Das Fehlen einer wirksamen Arbeitslosmeldung kann nicht nachträglich im Wege des sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 6. November 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB III § 117; SGB III § 122;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) vom 1. bis zum 30. April 2008.