Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 24. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der Beklagten betreffend den Leistungszeitraum vom 1. Juni 2001 bis 31. Januar 2003.
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