LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.10.2008
L 3 AL 84/07
Normen:
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2; SGB III § 123; SGB III § 124; SGB IV § 7;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 24.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 AL 169/06

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erfüllung der Anwartschaft bei Vergütungszahlungen ohne Arbeitseinsatz

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.10.2008 - Aktenzeichen L 3 AL 84/07

DRsp Nr. 2009/1411

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erfüllung der Anwartschaft bei Vergütungszahlungen ohne Arbeitseinsatz

Auch wenn eine regelmäßige Zahlung eines monatlichen Betrages bei Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses darstellt, wird eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld nicht begründet, wenn über Jahre hinweg angeblich als Gegenleistung vereinbarte Arbeitsleistungen weder abgerufen noch sonst erbracht werden und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich in Wahrheit um eine Art Unterstützungsleistungen handelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 24. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2; SGB III § 123; SGB III § 124; SGB IV § 7;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der Beklagten betreffend den Leistungszeitraum vom 1. Juni 2001 bis 31. Januar 2003.