I. Der Kläger begehrt für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Der 1944 geborene Kläger bezieht seit 1. Mai 1997 von der Landesversicherungsanstalt Berlin eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) in Höhe eines monatlichen Zahlbetrags von 569,41 EUR netto (Stand April 2004). Daneben gewährte ihm die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis März 1999 Arbeitslosengeld (Alg), danach - unterbrochen von anderen Sozialleistungen - bis 18. März 2004 Arbeitslosenhilfe (Alhi).
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