Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Der Antragsteller begehrt im Wege eines einstweiligen Anordnungsverfahrens vom Antragsgegner höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
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