LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2012
L 3 AS 4252/11
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; RBEG; SGB II § 19; SGB II § 20 Abs. 1; SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGB II § 21; SGB II § 22; SGG § 95;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 26.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 32/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Beschränkung des Streitgegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren auf den Regelbedarf; Verfassungsmäßigkeit der Neubemessung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2012 - Aktenzeichen L 3 AS 4252/11

DRsp Nr. 2013/2926

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Beschränkung des Streitgegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren auf den Regelbedarf; Verfassungsmäßigkeit der Neubemessung

Auch unter Neufassung der §§ 19 bis 22 SGB II durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.03.2011 (BGBl. I S.453) handelt es sich bei dem Anspruch auf den Regelbedarf um einen von den übrigen im Arbeitslosengeld II enthaltenen Leistungen abtrennbaren Anspruch.

1. Auch unter Neufassung der §§ 19 bis 22 SGB II durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (BGBl I 2011, 453) handelt es sich bei dem Anspruch auf den Regelbedarf um einen von den übrigen im Arbeitslosengeld II enthaltenen Leistungen abtrennbaren Anspruch. 2. Die gesetzliche Festlegung der Höhe des Regelbedarfs in § 20 Abs. 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 29.03.2011 ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 26. August 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1; Art. Abs. ;