LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 19.06.2008
L 7 AS 613/06
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1, SGB XII § 73 ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) - S 49 AS 227/05 - 12.09.2006,

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Aufwendungen zur Erfüllung der Kehrpflicht, Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Bestattung gegen den Träger der Sozialhilfe

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.06.2008 - Aktenzeichen L 7 AS 613/06

DRsp Nr. 2008/20495

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Aufwendungen zur Erfüllung der Kehrpflicht, Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Bestattung gegen den Träger der Sozialhilfe

1. Die Aufwendungen des Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beziehenden Mieters für die Beauftragung eines privaten Unternehmers zur Erfüllung der ihm zulässigerweise übertragenen Kehrpflicht können Kosten der Unterkunft im Sinn des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II sein.