LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 10.12.2015
L 13 AS 135/15
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 30.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 61 AS 1960/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung deutlicher Hinweise auf eingetretene Mietpreissteigerungen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2015 - Aktenzeichen L 13 AS 135/15

DRsp Nr. 2016/5145

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung deutlicher Hinweise auf eingetretene Mietpreissteigerungen

1. Nach der Rechtsprechung des BSG werden in einem ersten Schritt die abstrakte angemessene Wohnungsgröße und der Wohnungsstandard bestimmt sowie in einem zweiten Schritt festgelegt, auf welchen räumlichen Vergleichsmaßstab (Vergleichsraum) für die weiteren Prüfungsschritte abzustellen ist. 2. In einem dritten Schritt ist zu ermitteln, wie viel auf dem Wohnungsmarkt für eine Wohnung einfachen Standards aufzuwenden ist; dazu hat eine Datenerhebung und Datenauswertung durch den kommunalen Träger zu erfolgen. 3. Erforderlich dazu sind im Einzelnen überprüfbare Erhebungen und Auswertungen, die eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden; insbesondere müssen solche Werte möglichst aktuell sein, um sichere Rückschlüsse auf das Preisniveau im jeweiligen Vergleichszeitraum zu ermöglichen. 4. Fehlt es an lokalen Erkenntnismöglichkeiten, sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen.