Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 11. April 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
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