LSG Schleswig-Holstein vom 13.11.2008
L 11 B 519/08 AS ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 2 S. 2; WoGG 2 § 8;
Fundstellen:
NZS 2009, 642
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 30.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 255/08

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Versagung der Zusicherung wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten

LSG Schleswig-Holstein, vom 13.11.2008 - Aktenzeichen L 11 B 519/08 AS ER

DRsp Nr. 2009/5000

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Versagung der Zusicherung wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten

Derjenige, der eine Wohnung sucht, muss zwar in engen Grenzen eine gewisse Auswahlmöglichkeit haben, weil ihm nicht jede Wohnung zur Verfügung steht und er nach den persönlichen Auswahlkriterien eine Auswahl treffen möchte. Die Anzahl von fünf Wohnungen für einen Haushalt mit drei Personen zu einer angemessenen Miete ist in diesem Sinne nicht ausreichend. Allein daraus kann aber noch kein Anspruch auf Zusicherung zur Anmietung einer Wohnung zu einer höheren Miete angenommen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 2 S. 2; WoGG 2 § 8;
Vorinstanz: SG Itzehoe, vom 30.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 255/08
Fundstellen
NZS 2009, 642