Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 20. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Übernahme der monatlichen Betriebskosten für einen Kabelanschluss.
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