Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15.07.2016 teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 22.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.05.2016 verurteilt, dem Kläger weiteres Arbeitslosengeld in Höhe von 1.507,12 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Die Beklagte hat dem Kläger 1/4 seiner außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld (Alg) in Höhe von 7.407,60 € mit Erstattungsansprüchen des Beigeladenen für den Zeitraum vom 09.07.2013 bis 07.05.2014.
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