Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden Antragstellerin) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Übernahme von Kosten der Unterkunft (KdU) durch den Antragsgegner und Beschwerdegegner (im Folgenden: Antragsgegner) im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die 1994 in Italien geborene Antragstellerin ist deutsche Staatsbürgerin und mit dem 1988 in der Schweiz geborenen R. verheiratet, welcher sich nach Angaben der Antragstellerin in Italien aufhält.
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