LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.01.2017
L 6 AS 135/15
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 10.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 714/13

Anspruch auf Arbeitslosengeld IILeistungen für Unterkunft und HeizungAngemessenheit der Unterkunftskosten im Kreis PinnebergAnforderungen an ein schlüssiges Konzept mit dem Verfahren der Clusteranalyse

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - Aktenzeichen L 6 AS 135/15

DRsp Nr. 2018/1949

Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen für Unterkunft und Heizung Angemessenheit der Unterkunftskosten im Kreis Pinneberg Anforderungen an ein schlüssiges Konzept mit dem Verfahren der "Clusteranalyse"

1. Die Mietwerterhebung 2011 des Kreises Pinneberg genügt in Gestalt der Indexfortschreibung 2013 für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014 grundsätzlich den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. 2. Der Vergleichsraum zur Ermittlung der für den leistungsberechtigten Personenkreis maßgeblichen Referenzmiete kann im kreisangehörigen Bereich auf das gesamte Kreisgebiet erstreckt werden. 3. Wird das Kreisgebiet im Wege einer so genannten "Clusteranalyse" in unterschiedliche Wohnungsmarkttypen untergliedert, die das Ergebnis einer empirischen Differenzierung der Preisstruktur innerhalb des Kreisgebiets darstellen, führt dies nicht zum Entstehen mehrerer Vergleichsräume. 4. Das Verfahren der "Clusteranalyse" ist grundsätzlich vom höchstrichterlichen Grundsatz der Methodenfreiheit gedeckt. 5. Nach dem Grundsatz der Methodenfreiheit ist es nicht zu beanstanden, wenn die angemessene Nettokaltmiete auf der Basis von (geänderten) Bestandsmieten ermittelt wird, die im Wege eines iterativen Verfahrens mit Angebots- und Neuvertragsmieten abgeglichen werden.