Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. September 2019 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Höhe von Leistungen nach dem SGB II für Unterkunft und Heizung in der Stadt Duisburg für die Zeit von November 2013 bis April 2014.
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