Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.04.2018 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Köln ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus L bewilligt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Nach § in Verbindung mit §§ , erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|