LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.05.2021
L 3 AL 3/19
Normen:
SGB III § 157 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; SGB III § 328 Abs. 1 Nr. 3; SGB III § 328 Abs. 3 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 27.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AL 153/16

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB IIIKein Ruhen wegen eines nicht ausgezahlten Anspruchs auf angesparten Urlaubsgeldes während einer Beschäftigung in Dänemark

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.2021 - Aktenzeichen L 3 AL 3/19

DRsp Nr. 2021/9869

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III Kein Ruhen wegen eines nicht ausgezahlten Anspruchs auf angesparten Urlaubsgeldes während einer Beschäftigung in Dänemark

Die zu beanspruchende Auszahlung einer bereits angesparten "feriepenge" zum Ausgleich des während einer Beschäftigung in Dänemark nicht genommenen und bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr nehmbaren Erholungsurlaubs steht einer Urlaubsabgeltung nach deutschem Recht nicht gleich.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 27. November 2018 sowie der Bescheid vom 20. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. März 2015 aufgehoben.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 157 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; SGB III § 328 Abs. 1 Nr. 3; SGB III § 328 Abs. 3 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten - im Rahmen einer endgültigen Leistungsfestsetzung und Erstattung (in Höhe von insgesamt 957,24 EUR) nach § 328 Abs. 3 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) - über die Frage, ob der klägerische Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen eines Anspruchs auf Auszahlung angesparten Urlaubsgeldes ("feriepenge") ruht.