1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die am xxxxx 1980 geborene Klägerin wendet sich gegen die fiktive Bemessung des ihr bewilligten Arbeitslosengeldes nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
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