LSG Bayern - Urteil vom 15.02.2017
L 10 AL 285/15
Normen:
SGB III § 137; SGB III § 27 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 15.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 143/15

Anspruch auf ArbeitslosengeldNebenbeschäftigung während eines StudiumsNichterfüllung der AnwartschaftszeitWerkstudenten

LSG Bayern, Urteil vom 15.02.2017 - Aktenzeichen L 10 AL 285/15

DRsp Nr. 2018/12562

Anspruch auf Arbeitslosengeld Nebenbeschäftigung während eines Studiums Nichterfüllung der Anwartschaftszeit Werkstudenten

1. Solange Studenten eine Tätigkeit "neben" dem Studium ausüben und diese nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, ist eine solche Beschäftigung versicherungsfrei.2. Solange das Studium den Schwerpunkt der Tätigkeit ausmacht, sind Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen (sog. Werkstudenten), versicherungsfrei.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15.10.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 04.05.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.05.2015 abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 137; SGB III § 27 Abs. 4 ;

Tatbestand

Streitig ist die Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) ab 01.04.2015.