LSG Bayern - Urteil vom 22.06.2017
L 10 AL 121/15
Normen:
SGG § 54 Abs. 5; SGG § 77;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 229/14

Anspruch auf ArbeitslosengeldUnzulässigkeit der Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Bayern, Urteil vom 22.06.2017 - Aktenzeichen L 10 AL 121/15

DRsp Nr. 2017/9591

Anspruch auf Arbeitslosengeld Unzulässigkeit der Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

Zu den Voraussetzungen einer Leistungsklage.

Fordert ein Kläger mit der Erhebung der Klage einen höheren täglichen Zahlbetrag unter Hinweis auf einen Bescheid, entbehrt dieses Verlangen einer sachlichen Grundlage, wenn weder den Verwaltungsakten ein Hinweis auf einen Bescheid zu entnehmen ist, noch der Kläger einen entsprechenden Leistungsbescheid, auf den er sein Begehren zu stützen vermag, dem Gericht hat vorgelegen können.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 5; SGG § 77;

Tatbestand

Der Kläger begehrt für die Dauer von 450 Tagen eine (durchgehende) Auszahlung von Arbeitslosengeld (Alg) in Höhe von 46,42 EUR täglich.