Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 7. Oktober 2013 geändert.
Der Antragsgegner wird - unter Anrechnung bereits ausgezahlter Beträge - verpflichtet, den Antragstellern Grundleistungen nach §
Für den Antragsteller zu 1) und die Antragstellerin zu 2) in Höhe von monatlich je 290,02 Euro für die Zeit vom 01. Oktober 2013bis zum 31. Dezember 2013 und in Höhe von monatlich je 296,60 Euro für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. März 2014.
Für die Antragstellerin zu 3) in Höhe von monatlich 257,25Eurofür die Zeit vom 01. Oktober 2013bis zum 31. Dezember 2013 und in Höhe von monatlich 263,08 Euro für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. März 2014.
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