Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 25. Februar 2011 geändert.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellerinnen Leistungen nach §
Die Antragsgegnerin hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen auch im Beschwerdeverfahren zu tragen.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin G.-S._____, K---,wird abgelehnt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|