Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Oktober 2016 abgeändert.
Der Beklagte wird seinem Teilanerkenntnis vom 8. November 2018 entsprechend verurteilt, für die Zeit vom 1. Februar 2016 bis 30. April 2016 insgesamt weitere 24,00 Euro an den Kläger zu zahlen.
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