LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.11.2007
9 Sa 1339/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 242 § 611 Abs. 1 § 615 ; ZDG § 33 Abs. 1 § 78 Abs. 1 Nr 1 ; ArbPlSchG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 704/07

Anspruch auf Aufstiegprämie eines Handballspielers während der Zivildienstzeit - unbegründete Vergütungsklage im ruhenden Arbeitsverhältnis - kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei Sportuntauglichkeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 1339/07

DRsp Nr. 2008/5260

Anspruch auf Aufstiegprämie eines Handballspielers während der Zivildienstzeit - unbegründete Vergütungsklage im ruhenden Arbeitsverhältnis - kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei Sportuntauglichkeit

1. Hat die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung zugesagt, folgt nicht allein aus dem Umstand, dass der Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Sonderzahlung fällig ist, Wehrdienst oder Zivildienst leistet, dass er keinen Anspruch auf die Sonderzahlung hat; maßgeblich ist vielmehr der Inhalt der Vereinbarung und ob sie dahingehend auszulegen ist, dass die Sonderzahlung während des Wehrdienstes entfällt oder gekürzt werden kann.2. Ist die von den Parteien vereinbarte Leistung einer Aufstiegsprämie für den Fall des Aufstiegs in die 1. Bundesliga nicht daran geknüpft, dass der Spieler während eines bestimmten Zeitraums in der Handballmannschaft gespielt haben muss, und ist weder ausdrücklich geregelt noch aus sonstigen Umständen ersichtlich, dass die Arbeitgeberin den Willen hatte, die Aufstiegsprämie lediglich als Gegenleistung für erbrachte Spielleistungen zu gewähren, ist die zugesagte Aufstiegsprämie in Höhe von 5.000,00 EUR netto auszuzahlen.