LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.2011
L 6 VS 5431/08
Normen:
SVG § 81 Abs. 1; SVG § 85 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 27.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 VS 2781/04

Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen einer Wehrdienstbeschädigung; Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge von Strahlen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - Aktenzeichen L 6 VS 5431/08

DRsp Nr. 2012/3765

Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen einer Wehrdienstbeschädigung; Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge von Strahlen

1. Wann liegen qualifizierte Krankheiten bei Radarschädigung vor. 2. Nach § 85 Abs. 1 SVG erhalten Soldaten wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung während ihrer Dienstzeit einen Ausgleich. Eine Wehrdienstbeschädigung ist gem. § 81 Abs. 1 SVG eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die geschützte Tätigkeit, das schädigende Ereignis und die Gesundheitsstörung müssen nachgewiesen, d.h. ohne vernünftige Zweifel bewiesen sein. Dies setzt einen so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt.