LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.11.2013
L 2 AL 78/12
Normen:
SGB III § 57 Abs. 2 S. 2 in der Fassung vom 20.12.2011; SGB III § 60 Abs. 2 S. 2;

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine abgeschlossene berufliche Zweitausbildung als Bauzeichner; Erreichung einer dauerhaften beruflichen Eingliederung; Gerichtliche Überprüfung einer Prognoseentscheidung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen L 2 AL 78/12

DRsp Nr. 2014/14127

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine abgeschlossene berufliche Zweitausbildung als Bauzeichner; Erreichung einer dauerhaften beruflichen Eingliederung; Gerichtliche Überprüfung einer Prognoseentscheidung

1. Die Voraussetzung für die Förderung einer Zweitausbildung nach § 57 Abs 2 SGB III in der ab dem 1. April 2012 geltenden Fassung, dass zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann, ist nicht schon dann zu verneinen, wenn der oder die Betroffene in eine Beschäftigung vermittelt werden kann, die keine oder nur ganz geringe, in einer kurzen Einarbeitungszeit zu erwerbende beruflichen Qualifikationen erfordert. 2. Bei berechtigten grundsätzlichen Zweifeln daran, dass der oder die Betroffene über eine auf dem allgemeinen Arbeitmarkt verwertbare berufliche Qualifikation verfügt, ist auch nicht zu erwarten, dass eine dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben durch befristete Fördermaßnahmen zu erreichen ist. 3. Bei der gerichtliche Überprüfung einer Prognoseentscheidung zu den beruflichen Eingliederungsaussichten kann nicht außer Betracht bleiben, wenn deren Richtigkeit durch den späteren Geschehensablauf widerlegt worden ist (Anschluss an das Urteil des BSG vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R).

Die Berufung wird zurückgewiesen.