LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.12.2008
3 Sa 477/08
Normen:
HGB § 87 c Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 08.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 136/08

Anspruch auf Buchauszug bei konkludent erklärter Provisionsabrechnung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 477/08

DRsp Nr. 2009/6976

Anspruch auf Buchauszug bei konkludent erklärter Provisionsabrechnung

Der Arbeitnehmer kann von der Arbeitgeberin (entsprechend § 87 c Abs. 2 HGB) einen Buchauszug verlangen, wenn die Arbeitgeberin bei Vereinbarung einer umsatzabhängigen Provision die geschuldete Provisionsabrechnung dadurch konkludent erteilt, dass sie ein weitergehendes Umsatzziel verneint und im übrigen erklärt, dass das Arbeitsverhältnis vollumfänglich abgerechnet worden ist.

Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.05.2008 - Az.: 11 Ca 136/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 43.775,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

HGB § 87 c Abs. 2;

Tatbestand: