VGH Bayern - Beschluss vom 26.02.2015
14 CE 14.2821
Normen:
BPolHfV § 14; SGB V § 40 Abs. 3 S. 1;

Anspruch auf eine stationäre Rehabilitationsbehandlung in der Hochgebirgsklinik in Davos aufgrund eines chronischen Asthmas

VGH Bayern, Beschluss vom 26.02.2015 - Aktenzeichen 14 CE 14.2821

DRsp Nr. 2015/6354

Anspruch auf eine stationäre Rehabilitationsbehandlung in der Hochgebirgsklinik in Davos aufgrund eines chronischen Asthmas

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BPolHfV § 14; SGB V § 40 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Antragsgegnerin, ihm eine stationäre Rehabilitationsbehandlung in der Hochgebirgsklinik in Davos zu gewähren.