Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
I.
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