LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 28.11.2018
L 9 SO 176/18 B ER
Normen:
SGB XII §§ 53 ff.;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 30.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 46 SO 126/18 ER

Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIÜbernahme der Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2018 - Aktenzeichen L 9 SO 176/18 B ER

DRsp Nr. 2019/1711

Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Übernahme der Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung

Wendet sich der behinderte Schüler im Unterricht mit Fragen vorrangig an die Schulbegleitung und nicht an die Lehrkraft, läuft dies dem Zweck der Eingliederungshilfe offensichtlich zuwider. Mit einer solchen Tätigkeit wird keine Eingliederung erreicht, sondern eine dauernde Abhängigkeit von persönlicher Assistenz.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 30. August 2018 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XII §§ 53 ff.;

Gründe

Die am Montag, dem 1. Oktober 2018, eingegangene Beschwerde des im ______ 2007 geborenen Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 30. August 2018 mit dem Antrag,