Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2007 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 310,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2006 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch in den Jahren 2008 bis 2010 an die Klägerin Einmalzahlungen, die Teil der Gehalts-/Lohnerhöhungen der Metall- und Elektroindustrie in NRW sind, in ungekürzter Höhe auszuzahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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